Arbitrage: Risikolose Gewinnmöglichkeit aufgrund von zeitlichen oder räumlichen Preisdifferenzen; Arbitrageure betreiben Arbitragegeschäfte zwischen Börsenplätzen, Erfüllungszeitpunkten und Kassa/Futuresmärkten.
ATA: Agrarischer Terminmarkt Amsterdam, niederländische Warenterminbörse in Amsterdam; Angegliedert an die Amsterdam Exchanges (AEX).
Basis: (Kursunterschied) Unterschied zwischen dem Futures- und dem Kassakurs einer Ware (Basis = Kassakurs - Futureskurs); theoretisch wird die Basis zum Zeitpunkt der Fälligkeit gleich Null, s.a. Maturity basis.
Briefkurs: (ask) Bei Kontraktkursnotierung bedeutet Brief (B), daß bei diesem Kurs zwar ein Verkaufsangebot, jedoch keine Nachfrage vorliegt.
Broker: (Börsenmakler) Ein Mittelsmann, der gegen Provision Börsentransaktionen für Kunden ausführt. Der Handel an Warenterminbörsen ist nur über zugelassene Broker möglich.
bushel: britisches/amerikanisches Hohlmaß, (Abk. bu), 1 bushel Weizen, Kartoffeln, = 27,216 kg = 60 lbs (vgl. lbs), 1 bushel Raps = 22,7 kg = 50 lbs.
Call Option: (Kaufoption) Ein Kontrakt, der dem Käufer das Recht gibt, innerhalb eines bestimmten Zeitraums und zu einem festgesetzten Preis etwas zu erwerben. Der Verkäufer der Kaufoption erhält dafür Geld (die Prämie). Der Kontrakt verpflichtet den Verkäufer zur Lieferung, wenn der Käufer sein Recht zum Kauf ausübt.
Carrying charges: (Finanzierungskosten) Die Kosten, die zur Haltung einer Ware erforderlich sind, wie Zinsen für die Investition, Versicherung, Lagerkosten und andere Nebenausgaben. Die Finanzierungskosten spiegeln sich in der Kursdifferenz zwischen verschiedenen Futures-Kontraktmonaten wider.
c/bu: cents pro bushel;
CBoT: (auch CBT) Chicago Board of Trade. Die CBoT ist die älteste und größte Warenterminbörse für Agrarprodukte der Welt. Sie ist hauptsächlich für ihre Terminkontrakte für Getreide, Gold und Treasury-Bonds sowie Optionen und T-Bond-Futures bekannt.
Clearingstelle: (Clearinghouse, Verrechnungsstelle) Börsenbehörde und Bank; zuständig für alle Transaktionen an der Börse wie z.B. Bezahlung der Margin, Ausrufen der Margin Calls, Verwaltung der Kontraktkäufe und -verkäufe.
Close Price: (Schlußpreis) Preis der zuletzt getätigten Order eines Warenterminbörsentages. Dient im Unterschied zum Settlement Price lediglich zur Preisnotierung.
CME: Chicago Mercantile Exchange; die zweitgrößte Terminbörse der USA und der Welt.
Commodity: Bezeichnung für die Waren, die unter genau festgelegten Konditionen an einer Terminbörse gehandelt werden.
CSCE: Coffee, Sugar, Cocoa, Exchange in New York (World Trade Center); Terminhandel ausschließlich mit Kaffee, Zucker und Kakao
DTB = Deutsche Terminbörse: Nach Novellierung des dt. Börsengesetzes im Jahr 1989 wurden in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für Finanztermingeschäfte liberalisiert, im Januar 1990 nahm die DTB in Frankfurt den Terminhandel auf.
Fungibilität: (Vertretbarkeit) Fungibilität von Waren wird durch die börsenmäßige Standardisierung sichergestellt; standardisierte Kontrakte sind untereinander austauschbar (fungibel). Terminkontrakte weisen eine sehr große Fungibilität aus; Individuell vereinbarte Termingeschäfte (Forwardgeschäfte) sind dagegen wenig fungibel.
Futures: Terminkontrakte (Vereinbarungen), bei der sich ein Marktteilnehmer verpflichtet, zu einem bestimmten, zukünftigen Termin eine bestimmte Art und Menge eines Gutes zu kaufen oder verkaufen; Futures werden an Terminbörsen gehandelt. An Warenterminbörsen werden Futures gehandelt, denen Waren (commodities) zugrunde liegen.
Geldkurs: (Bid) Bei Kontraktkursnotierung bedeutet „Geld" (G), daß bei diesem Kurs zwar Kaufnachfrage, jedoch kein Angebot vorlag.
Glattstellung: (Offset) Gegengeschäft, also Rückkauf (Verkauf) eines zuvor verkauften (gekauften) Kontraktes. Durch Glattstellung wird die Verpflichtung zur Lieferung (Verkauf) bzw. Annahme der Ware (Kauf) aufgehoben (glattgestellt).
Hedger: (to hedge (engl.) = absichern). Personen, die Terminkontrakte kaufen oder verkaufen, um sich gegen zukünftige Preisrisiken im Kassageschäft abzusichern. Beim Hedgegeschäft sollen Verluste am Kassamarkt durch Gewinne am Terminmarkt ausgeglichen werden und umgekehrt. Voraussetzung dafür ist, daß Kassa- und Terminkurse möglichst parallel verlaufen.
Kassageschäft: Handelsabschluß zwischen zwei Parteien, z.B. Landwirt und Landhändler, bei dem Geschäftsabschluß und Erfüllung zeitnah beinander liegen (Erfüllungsfrist). Im Gegensatz zum Terminmarkt sind Geschäfte am Kassamarkt auf effektive Erfüllung ausgerichtet. Die physische Ware wechselt tatsächlich den Besitzer zum festgelegten Preis (Kassakurs).
Kontrakt: (Vertrag) Rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien mit einem bestimmten Vertragsinhalt.
LCE: London Commodity Exchange, Londoner Warenterminbörse; Seit September 1996 der LIFFE angegliedert.
LIFFE: London International Financial Futures and Options Exchange; britischer Börsenplatz für Termingeschäfte, gleichzeitig der bedeutendste in Europa.
Libra, libras: (Abk.: lbs,; Singular: libra; Plural: libras) englisches/amerikanisches Gewichtsmaß. 1 lbs = 0,4536 kg, 1 t = 2205 lbs.
Limit Order: (Limitierter Auftrag) Marktorder mit einer festgelegten Kurs- und/oder Zeitgrenze. Nur bei Erreichen des Limits wird die Order ausgeführt.
Long position: Kauf (z.B. eines Futureskontraktes) findet vor dem Verkauf statt.
Long hedge: Absicherung (Reduzierung des Risikos) durch Kauf eines Futureskontraktes. Bei einer bestehenden physischen Lieferverpflichtung wird durch den Kauf der Ware oder eines entsprechenden Futureskontrakt dem Risiko einer Preisänderung entgegengewirkt.
Margin: (Einschuß oder Sicherheitsleistung) Anzahlung bei Kauf/Verkauf von Futureskontrakten, liegt üblicherweise bei 5 bis 10 % des Kontraktpreises. Im Börsenspiel wurde die Margin auf 10 % festgelegt.
Margin Call: Nachschuß der von der Clearingstelle der jeweiligen Börse verlangt wird, wenn die Differenz zwischen der bereits bezahlten Margin und einer handelstäglich ermittelten Margin durch Preissteigerungen von Verkaufkontrakten oder Preissenkungen von Kaufkontrakten eine festgelegte Grenze überschreitet.
MATIF: (Marché à Terme International de France) französische Terminbörse in Paris. Die MATIF bietet Kaffee- und Weißzuckerkontrakte, seit 10/94 den ersten europäischen Rapsterminkontrakt und seit 7/96 einen Weizenterminkontrakt an.
Maturity: (Fälligkeit) Zeitraum, während dem ein Terminkontrakt zur Glattstellung mit der effektiven Ware angedient werden kann, z.B. der Zeitraum zwischen dem ersten Tag der Andienungsanzeige und dem letzten Handelstag eines Kontrakts.
Maturity Basis: Differenz zwischen Kassapreis und Futurespreis zum Erfüllungszeitpunkt des Kontraktes. Theoretisch wird die Maturity Basis Null, da sonst Arbitragegewinne möglich sind.
Maximale Preisfluktuation: Der maximale Betrag, um den ein Kontraktpreis während eines Handelstages laut Börsenregeln steigen oder sinken kann. Diese Grenze wird als Schutz vor Überreaktionen des Marktes z.B. bei Katastrophen oder anderen außergewöhnlichen Marktereignissen eingeführt.
Minimale Preisfluktuation: Kleinste mögliche, bzw. zulässige Preisschwankung beim Handel eines bestimmten Kontraktes an einer Börse; als Tick oder Point bezeichnet.
Open interest: (Offenes Interesse) Anzahl aller noch nicht glattgestellten Terminkontrakte. Da es immer nur ebenso viele offene Kaufpositionen wie Verkaufspositionen geben kann, werden entweder nur die gekauften oder die verkauften Kontrakte gezählt, nicht beide. Bei Optionen hat jede Optionsart seine eigene Anzahl ausstehender Kontrakte. Das offene Interesse wird für Puts and Calls getrennt berechnet.
Option: Optionskontrakt; ein einseitiger Kontrakt, der dem Käufer das Recht gibt, ihn aber nicht verpflichtet, eine Ware oder einen Futureskontrakt zu einem festgesetzten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen oder zu verkaufen. Der Kontrakt ist deshalb einseitig, weil nur eine Vertragspartei (der Käufer) das Recht hat, Leistung zu verlangen. Falls der Käufer sein Recht ausübt, muß der Verkäufer (Stillhalter) - ungeachtet des gegenwärtigen Marktpreises - zum vereinbarten Basispreis seine Verpflichtung erfüllen. Ein Optionsgeschäft kann daher als "bedingtes" Termingeschäft bezeichnet werden. Zu unterscheiden sind Kaufoptionen (Calls) und Verkaufoptionen (Puts).
Order: (Marktorder) Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Anzahl von Kontrakten. Die normale Marktorder kann eingeschränkt werden durch Limit Order oder Stop-Loss Order.
Point: (Tickgröße) Die kleinste erlaubte Kursschwankung (nach oben oder unten) für einen Terminkontrakt. Verschiedene Kontrakte haben unterschiedliche Tickgrößen.
Put Option: (Verkaufsoption) Ein Optionskontrakt, der dem Käufer das Recht gibt, etwas zu einem bestimmten Preis innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums etwas zu verkaufen. Ein Verkaufsoption wird gekauft, wenn man glaubt, Preise werden fallen. Der Verkäufer der Verkaufsoption erhält eine Prämie als Entgelt für die Annahme der Verpflichtung, Lieferung anzunehmen, sollte der Käufer sein Recht zum Verkauf ausüben.
Settlement Price: (Schlußkurs, Fixing Price) Täglich von der Clearingstelle anhand des Kursbereichs der letzten zwei Minuten der Börsensitzung ermittelter Mittelwert. Muß daher nicht mit dem Schlußpreis (Close Price, zuletzt gehandelter Preis) übereinstimmen. Anhand des Settelment Price werden die täglichen Gewinne und Verluste der offenen Futures-Positionen ermittelt.
Sellers Option: Gibt dem Verkäufer das Recht, bei tatsächlicher Erfüllung des Kontraktes unter den möglichen Lieferorten, den genauen Liefertermin innerhalb eines Lieferzeitraums und die Qualität zu wählen.
Short position: Verkauf (z.B. eines Futureskontraktes) findet vor dem Kauf statt.
Short hedge: Absicherung (Reduzierung des Risikos) durch den Verkauf eines Futureskontraktes. Bei einer bestehenden physischen Abnahmeverpflichtung wird durch den Verkauf der Ware oder eines entsprechenden Futureskontrakts dem Risiko einer Preisänderung entgegengewirkt.
Spekulanten: Personen, die Risiken eingehen, weil sie mit der Realisierung von Gewinnchancen rechnen. Spekulanten kaufen (verkaufen) Futureskontrakte wenn sie mit steigenden (fallenden Preisen) rechnen. Der Spekulant übernimmt das Risiko, das der Hedger abwälzen will, und verschafft dem Markt somit die notwendige Liquidität.
Standardisierung: Spezifizierung der Kontraktausgestaltung. In Warenterminkontrakten werden sehr detaillierte Angaben über Qualität, Lieferort und Liefertermin gemacht. Erst die Standardisierung macht die Kontrakte gegeneinander austauschbar, also handelsfähig. Abweichungen von den Kontraktspezifikationen werden bei den meisten Börsen mit einem festen Zu- und Abschlagssystem ausgeglichen. Eine Abweichung vom Proteingehalt von Weizen um beispielsweise 1 % hätte eine bestimmten prozentualen Zu- oder Abschlag zur Folge. Siehe auch Fungibilität.
Stop-loss Order: Marktorder mit einem festgelegten Kursgrenze. Nur bei Erreichen des Kursniveaus wird die Order ausgeführt.
Termingeschäft: Handelsabschluß, bei dem die Erfüllung bewußt zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft erfolgt. Verbreitete Termingeschäfte sind z.B. Forwardgeschäfte, bei denen Käufer und Verkäufer die spätere Übergabe einer Waren vereinbaren und Qualität, Preis und Lieferort individuell festlegen. Davon zu unterscheiden sind sind die börsengehandelten Termingeschäfte (Futuresgeschäfte und Optionsgeschäfte), denen standardisierte Kontrakte zugrunde liegen.
Tick: Kleinst mögliche, bzw. zulässige Preisschwankung beim Handel eines bestimmten Kontraktes an einer Börse; s.a. Point bzw. Minimale Preisfluktuation.
USc: US cent, 100 USc = 1 US Dollar.
USD: US Dollar, 1 USD = 100 US cents.
Volatilität: (Preisflatterhaftigkeit) Maß für die Intensität der Preisschwankungen. Mit der Stärke der Volatilität wächst das Preisänderungspotential und dementsprechend die Höhe der geforderten Margin.
Warenterminmarkt: organisierte Börse, an der Verträge abgeschlossen und gehandelt werden. Die Verträge verpflichten den Verkäufer eines Futureskontraktes zu einem zukünftigen Zeitpunkt Waren einer bestimmten Qualität zu einem bestimmten Preis zu liefern, und den Käufer, diese Ware zu den gleichen Konditionen und dem gleichen Preis abzunehmen. Terminmärkte enthalten ein spekulatives Element. Die Verkäufer erwarten im Zeitablauf fallende, die Käufer steigende Preise. Terminmärkte gibt es über die agrarischen Rohstoffe hinaus für eine Vielzahl von Gütern sowie für Finanzaktiva, insbesondere Devisen.
WCE: Abk. für die Winnipeg Commodity Exchange, der kanadischen Warenterminbörse für Agrarprodukte in Winnipeg.
WTA: Abk. für Warenterminhandel Argar GmbH, Brokerfirma im Münsterland
WTB: Abk. für Warenterminbörse, die deutsche Warenterminbörse in Hannover.
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